Förderprogramme

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Förderprogramme für Handwerksbetriebe auf Bundesebene

Sie wollen mit Ihrem Handwerksbetrieb digital durchstarten?
Sowohl die Bundesländer als auch der Bund haben diverse Förderprogramme für das digitale Handwerk aufgelegt.

Gefördert werden unter anderem Projekte in den Themenfeldern Prozessdigitalisierung, Geschäftsmodellentwicklung, technische Investition und IT-Sicherheit. Im Folgenden haben wir einen Überblick für Sie zusammengestellt.

Wenn Interesse an einem Förderprogramm besteht, empfehlen wir, das Erstgespräch über die Beantragung von Fördermitteln mit den für Sie zuständigen Handwerkskammern oder Digitalisierungszentren zu führen.

Sie suchen nach Orientierung, welche Form der Digitalisierung in Ihrem Betrieb sinnvoll ist? Nutzen Sie unseren Digitalisierungs-Check.

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eingeführte Investitionsförderung bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) finanzielle Zuschüsse für den Einsatz von digitalen Technologien. Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen, einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe, die Digitalisierungsvorhaben planen, können hier eine Förderung beantragen.

Passgenaue Förderprogramme finden

Auf der Seite www.foerderdatenbank.de erhalten Sie eine Übersicht über alle aktuell aktiven Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.

Ansprechpartner

Stephan Blank
Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk

Tel. +49 30 20619 268
E-Mail blank@zdh.de

Förderprogramme für Handwerksbetriebe nach Bundesländern

Neben Bundesweiten Förderprogrammen, ermöglichen die einzelnen Bundesländer eigene Fördermöglichkeiten und Bezuschussungen für die Umsetzung von Cyber­sicher­heits­maßnahmen. Nachfolgend eine Auflistung nach Bundesland.

Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante

Ziel der Förderung
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg und die L-Bank unterstützt mittelständische Unternehmen bei der Finanzierung betrieblicher Vorhaben zur Digitalisierung. Hierzu gehören die Anschaffung von Informations- und Kommunikationstechnik-(IKT)-Hard- und Software, die damit verbundenen Dienstleistungen sowie die notwendigen Schulungen der Mitarbeiter durch externe Anbieter.

Fördergegenstand
Sie erhalten die Förderung u.a. für die Einführung eines Informationstechnik-(IT)- und/oder Datensicherheitskonzepts (inklusive Datenschutz)

Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz bzw. Betriebsstätte Baden-Württemberg bis 500 Beschäftigte.

Art und Umfang der Förderung
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei einem Investitionsvolumen:

  • von EUR 5.000 bis einschließlich EUR 40.000:
    40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten,
    jedoch höchstens EUR 4.000,

  • über EUR 40.000 bis einschließlich EUR 100.000:
    10 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten,
    jedoch höchstens EUR 10.000.

Digitalbonus Bayern

Ziel der Förderung
Durch IKT-Hard- und Software sollen Produkte, Prozesse und Dienstleistungen digitalisiert und die IT-Sicherheit verbessert werden.

Fördergegenstand
Sie erhalten die Förderung u.a. für die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.

Zuwendungsempfänger
Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft  mit Betriebsstätte in Bayern, die weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen € haben und die Maßnahme dort einsetzen.

Art und Umfang der Förderung
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei einem Investitionsvolumen im Programm

  • Digitalbonus Standard bis zu 10.000 Euro:
    bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten

  • Digitalbonus Plus bis zu 50.000 Euro:
    bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt)

Digitalprämie Berlin

Ziel der Förderung
Verbesserung der Sicherheit in der Informations- und Kommunikations­technologie

IT-Hardware und Software zur Einführung oder Verbesserung der betrieblichen IT-Sicherheit Hard- und Softwareinvestitionen in die betriebliche IT-Sicherheit können unter anderem folgende Ausgaben betreffen:

  • IT-Sicherheitsinfrastruktur
  • Digitale Datenlagerung und -sicherung
  • Digitale Betriebsstättenabsicherung
  • Penetrationstest von IT-Systemen sowie Zertifizierung
  • Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)

digitalisierungsbezogene Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen wie

  • Beratende Umsetzungs- und Implementierungsbegleitung
  • Workshop zur Digitalisierung des Geschäftsmodells
  • Fortbildung zur betrieblichen IT-Sicherheit
  • Ausbildung zum Data Scientist
  • Weiterbildung zum Digital Transformation Manager

Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz bzw. Betriebsstätte in Berlin und max. 249 Beschäftigten

Art und Umfang der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 17.000.

Hamburg Digital

Ziel der Förderung
Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit durch die Anregung von Digitalisierungsaktivitäten in kleinen Unternehmen.

Fördergegenstand
Gefördert werden Beratungsleistungen zertifizierter Beratungsdienstleister zu den Themen:

  • Informationssicherheit und Cyber Security,
  • Digitalisierung von Produktion, Verfahren und Prozessen (zum Beispiel durch 3D-Druck, mobile Betriebsgeräte zur Produktionssteuerung, E-Procurement),
  • Digitalisierung von Geschäftsmodellen, Markterschließung, Produkten und Dienstleistungen (zum Beispiel digitale Plattformen und Vertriebskanäle, Cloud-Anwendungen, Anwendung digitaler Standards).

Zuwendungsempfänger
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit Betriebsstätte in Hamburg, die weniger als 250 Mitarbeiter haben und die Maßnahme dort einsetzen.

Art und Umfang der Förderung

  • im „Modul I – Hamburg Digital Check“ bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens aber EUR 5.000, und
  • im „Modul II – Hamburg Digital Invest“ bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens aber EUR 17.000.

Die förderfähigen Ausgaben müssen pro Modul mindestens EUR 3.000 (netto) betragen.

DIGI-Zuschuss

Ziel der Förderung
Verbesserung der Sicherheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Fördergegenstand
Zuwendungsfähige Maßnahmen sind:

  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.

Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

Art und Umfang der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 10.000.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 4.000 betragen.

DigiTrans RL M-V

Ziel der Förderung
Ziel der Landes­regierung ist es, die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg in die Digitali­sierung zu begleiten. Bei der zukunfts­fähigen Aufstellung soll Unter­stützung geboten werden. Startups und bestehende Unter­nehmen, die über innovative Ideen für neue, digitale Geschäftsmodelle und über Lösungen für die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse verfügen können geförder­t werden.

Fördergegenstand
Sie erhalten die Förderung für Einstiegs- und Umstiegsinvestitionen u.a.:

  • in IT-Sicherheit und Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads
  • Zuwendungsfähig sind Aus­gaben für Wirtschafts­güter des Sach­anlagevermögens von 8 TEUR bis 20 TEUR (im Einzel­fall bis 100 TEUR), welche der Um­setzung des Vorhabens dienen.

Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR.

Art und Umfang der Förderung
Die Höhe des Zuschusses beträgt für kleine Unternehmen bis zu 50 Prozent, für mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen zwischen EUR 8.000 und EUR 20.000 betragen, in Ausnahmefällen auch bis EUR 100.000.

RL digitalbonus.niedersachsen

Ziel der Förderung
Die Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und Beschleunigung des Digitalisierungsprozesse im Unternehmen.

Fördergegenstand
Investitionen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen und zur Verbesserung der IT-Sicherheit:

  • Investitionen in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto
  • Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto
  • Ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz
  • Mindestgesamtinvestitionssumme für kleine Unternehmen 7.500,00 Euro
  • Mindestgesamtinvestitionssumme für mittlere Unternehmen 15.000,00 Euro.

Zuwendungsempfänger
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks.

Art und Umfang der Förderung
Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 40 % bei kleinen Unternehmen und bis zu 20 % bei mittleren Unternehmen. Förderhöhe von mindestens 3.000 Euro und maximal 10.000 Euro.

Mittelstand Innovativ & Digital (MID-Digitale Sicherheit)

Ziel der Förderung
MID-Digitale Sicherheit unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden.

Fördergegenstand

  1. Analyse des Ist-Zustandes der IT-Sicherheit

  2. Schulungen der Mitarbeitenden, um diese für digitale Sicherheit zu sensibilisieren und gezielt fortzubilden.

  3. Anschaffung von Software für den IT-Basisschutz (z. B. Anti-Viren- und Anti-Ransom-Software.

Zuwendungsempfänger
Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro haben.

Art und Umfang der Förderung
Kleinst- und kleine Unternehmen 80 %
mittlere Unternehmen bei 60 %.
Fördersumme von mindestens 4.000 Euro und maximal 15.000 Euro.

DigitalStarter Saarland

Ziel der Förderung
Verbesserung der Sicherheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Fördergegenstand
Sie erhalten die Förderung für:

  • die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, insbesondere durch notwendige Hard- und Software,
  • die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen durch Informations- und Kommunikationstechnologie (Hard- und Software),
  • die mit den vorgenannten Vorhaben verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme,
  • Schulungen der Mitarbeiter zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.

 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz bzw. Betriebsstätte im Saarland.

Art und Umfang der Förderung
Kleine Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent, mittlere Unternehmen einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Pro Antragsteller gilt der Höchstbetrag von EUR 12.500. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 3.000 (netto).

DigiBonus II

Ziel der Förderung
Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit durch die Anregung von Digitalisierungsaktivitäten in kleinen Unternehmen.

Fördergegenstand
Investitionen in Hard- und Software sowie begleitende Dienstleistungen und Schulungen in folgenden Bereichen:

  • Verbesserung der IT-Sicherheit und der digitalen Barrierefreiheit

Zuwendungsempfänger
Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft  mit Betriebsstätte in Schleswig Hollstein, die weniger als 20 Mitarbeiter haben und die Maßnahme dort einsetzen.

Art und Umfang der Förderung
Nicht zurückzahlbarer Zuschuss, bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 17.000 pro Vorhaben.

Weitere Infobox (falls inhaltlich notwendig)

Ansprechpartner

Stephan Blank
Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk

Tel. +49 30 20619 268
E-Mail blank@zdh.de