Sie wollen mit Ihrem Handwerksbetrieb digital durchstarten?
Sowohl die Bundesländer als auch der Bund haben diverse Förderprogramme für das digitale Handwerk aufgelegt.
Gefördert werden unter anderem Projekte in den Themenfeldern Prozessdigitalisierung, Geschäftsmodellentwicklung, technische Investition und IT-Sicherheit. Im Folgenden haben wir einen Überblick für Sie zusammengestellt.
Wenn Interesse an einem Förderprogramm besteht, empfehlen wir, das Erstgespräch über die Beantragung von Fördermitteln mit den für Sie zuständigen Handwerkskammern oder Digitalisierungszentren zu führen.
Sie suchen nach Orientierung, welche Form der Digitalisierung in Ihrem Betrieb sinnvoll ist? Nutzen Sie unseren Digitalisierungs-Check.
Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eingeführte Investitionsförderung bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) finanzielle Zuschüsse für den Einsatz von digitalen Technologien. Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen, einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe, die Digitalisierungsvorhaben planen, können hier eine Förderung beantragen.
Passgenaue Förderprogramme finden
Auf der Seite www.foerderdatenbank.de erhalten Sie eine Übersicht über alle aktuell aktiven Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.
Ansprechpartner
Stephan Blank
Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk
Tel. +49 30 20619 268
E-Mail blank@zdh.de
Neben Bundesweiten Förderprogrammen, ermöglichen die einzelnen Bundesländer eigene Fördermöglichkeiten und Bezuschussungen für die Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen. Nachfolgend eine Auflistung nach Bundesland.
Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante
Ziel der Förderung
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg und die L-Bank unterstützt mittelständische Unternehmen bei der Finanzierung betrieblicher Vorhaben zur Digitalisierung. Hierzu gehören die Anschaffung von Informations- und Kommunikationstechnik-(IKT)-Hard- und Software, die damit verbundenen Dienstleistungen sowie die notwendigen Schulungen der Mitarbeiter durch externe Anbieter.
Fördergegenstand
Sie erhalten die Förderung u.a. für die Einführung eines Informationstechnik-(IT)- und/oder Datensicherheitskonzepts (inklusive Datenschutz)
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz bzw. Betriebsstätte Baden-Württemberg bis 500 Beschäftigte.
Art und Umfang der Förderung
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei einem Investitionsvolumen:
Digitalbonus Bayern
Ziel der Förderung
Durch IKT-Hard- und Software sollen Produkte, Prozesse und Dienstleistungen digitalisiert und die IT-Sicherheit verbessert werden.
Fördergegenstand
Sie erhalten die Förderung u.a. für die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.
Zuwendungsempfänger
Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern, die weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen € haben und die Maßnahme dort einsetzen.
Art und Umfang der Förderung
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei einem Investitionsvolumen im Programm
Digitalprämie Berlin
Ziel der Förderung
Verbesserung der Sicherheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie
IT-Hardware und Software zur Einführung oder Verbesserung der betrieblichen IT-Sicherheit Hard- und Softwareinvestitionen in die betriebliche IT-Sicherheit können unter anderem folgende Ausgaben betreffen:
digitalisierungsbezogene Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen wie
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz bzw. Betriebsstätte in Berlin und max. 249 Beschäftigten
Art und Umfang der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 17.000.
Hamburg Digital
Ziel der Förderung
Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit durch die Anregung von Digitalisierungsaktivitäten in kleinen Unternehmen.
Fördergegenstand
Gefördert werden Beratungsleistungen zertifizierter Beratungsdienstleister zu den Themen:
Zuwendungsempfänger
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit Betriebsstätte in Hamburg, die weniger als 250 Mitarbeiter haben und die Maßnahme dort einsetzen.
Art und Umfang der Förderung
Die förderfähigen Ausgaben müssen pro Modul mindestens EUR 3.000 (netto) betragen.
DIGI-Zuschuss
Ziel der Förderung
Verbesserung der Sicherheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Fördergegenstand
Zuwendungsfähige Maßnahmen sind:
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.
Art und Umfang der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 10.000.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 4.000 betragen.
DigiTrans RL M-V
Ziel der Förderung
Ziel der Landesregierung ist es, die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten. Bei der zukunftsfähigen Aufstellung soll Unterstützung geboten werden. Startups und bestehende Unternehmen, die über innovative Ideen für neue, digitale Geschäftsmodelle und über Lösungen für die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse verfügen können gefördert werden.
Fördergegenstand
Sie erhalten die Förderung für Einstiegs- und Umstiegsinvestitionen u.a.:
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR.
Art und Umfang der Förderung
Die Höhe des Zuschusses beträgt für kleine Unternehmen bis zu 50 Prozent, für mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen zwischen EUR 8.000 und EUR 20.000 betragen, in Ausnahmefällen auch bis EUR 100.000.
RL digitalbonus.niedersachsen
Ziel der Förderung
Die Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und Beschleunigung des Digitalisierungsprozesse im Unternehmen.
Fördergegenstand
Investitionen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen und zur Verbesserung der IT-Sicherheit:
Zuwendungsempfänger
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks.
Art und Umfang der Förderung
Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 40 % bei kleinen Unternehmen und bis zu 20 % bei mittleren Unternehmen. Förderhöhe von mindestens 3.000 Euro und maximal 10.000 Euro.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID-Digitale Sicherheit)
Ziel der Förderung
MID-Digitale Sicherheit unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden.
Fördergegenstand
Zuwendungsempfänger
Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro haben.
Art und Umfang der Förderung
Kleinst- und kleine Unternehmen 80 %
mittlere Unternehmen bei 60 %.
Fördersumme von mindestens 4.000 Euro und maximal 15.000 Euro.
DigitalStarter Saarland
Ziel der Förderung
Verbesserung der Sicherheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Fördergegenstand
Sie erhalten die Förderung für:
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz bzw. Betriebsstätte im Saarland.
Art und Umfang der Förderung
Kleine Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent, mittlere Unternehmen einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Pro Antragsteller gilt der Höchstbetrag von EUR 12.500. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 3.000 (netto).
DigiBonus II
Ziel der Förderung
Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit durch die Anregung von Digitalisierungsaktivitäten in kleinen Unternehmen.
Fördergegenstand
Investitionen in Hard- und Software sowie begleitende Dienstleistungen und Schulungen in folgenden Bereichen:
Zuwendungsempfänger
Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Schleswig Hollstein, die weniger als 20 Mitarbeiter haben und die Maßnahme dort einsetzen.
Art und Umfang der Förderung
Nicht zurückzahlbarer Zuschuss, bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 17.000 pro Vorhaben.
Weitere Infobox (falls inhaltlich notwendig)
Ansprechpartner
Stephan Blank
Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk
Tel. +49 30 20619 268
E-Mail blank@zdh.de